Ich nehme an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Das bedeutet für meine Patient/ Innen, dass die Kosten für eine Psychotherapie bei mir in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, da ich als Vertragspsychotherapeut über eine Kassenzulassung verfüge.
Bei Privatversicherten bzw. bei der Beihilfe werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einem approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten übernommen – in welchem Ausmaß ist abhängig von der jeweiligen Krankenversicherung und dem entsprechenden Vertrag. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bereits vorab bei Ihrer Versicherung. Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (GOP).