Therapie

Ich behandele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 -21 Jahren (und berate im Rahmen der Therapie deren Bezugspersonen) mit seelischen Erkrankungen (wie z.B. frühkindliche Regulationsstörungen, zu hoher Medienkonsum, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, AD(H)S, (Schul-, Leistungs-, Trennungs-) Ängste(n), aggressivem und oppositionellem Verhalten, Störung des Sozialverhaltens (SSV), Depressionen, Zwängen, Essstörungen und Ausscheidungsstörungen).

Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche an einem für Ihr Kind reservierten Termin statt. Es ist auch möglich, dass einzelne Sitzungen zusammen mit Ihnen oder anderen Bezugspersonen stattfinden. Es findet ungefähr einmal im Monat zudem ein Gespräch zwischen den Eltern und dem Therapeuten statt.


Darüber hinaus biete ich meinen Patient/ Innen Einzelberatung zu unterschiedlichen psychologischen und pädagogischen Fragestellungen an:

  • Training / Coaching
  • Stress-Management
  • Entspannungstraining


Kontaktaufnahme

Sie haben die Möglichkeit, telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular dieser Webseite einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit mir zu vereinbaren. In diesem können Sie Ihr Anliegen schildern, und wir besprechen das weitere Vorgehen.

Sollten Sie bereits Vorbefunde, Testergebnisse oder Abschlussberichte von Fachkollegen (Psychotherapeuten, Psychiater, Ergotherapeuten, Logopäden) oder Kliniken haben, bringen Sie diese gerne schon zum ersten Termin mit.

 

Diagnostik

In den ersten Sitzungen (in der Regel fünf Psychotherapeutische Sprechstunden und mind. zwei probatorische Sitzungen) erfolgt eine umfangreiche Diagnostik der Symptomatik durch die Erfassung der Familien- und Lerngeschichte, eine Problem- und Verhaltensanalyse sowie idR. eine Testdiagnostik mit aktuellen standardisierten Testverfahren. Mindestens genauso wichtig ist in dieser Zeit das gegenseitige Kennenlernen, denn der spätere Therapieerfolg hängt maßgeblich von einer guten Beziehung zwischen Patient und Therapeut ab. 

Damit eine Psychotherapie von der Krankenkasse bewilligt wird, muss eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegen. Ein Zeitraum von einem bis anderthalb Jahren sollte für eine umfassende Therapie eingeplant werden.

 

Kooperation

Abhängig von Ihrem Anliegen ist häufig auch eine Kooperation mit Lehrern, Mitarbeitern des Jugendamtes oder pädagogischen Hilfen sinnvoll. In Absprache mit Ihnen und ihrem Kind sowie durch Ihre Entbindung von meiner Schweigepflicht ist mir ein gegenseitiger fachlicher Austausch von großer Bedeutung.